Update (Stand 21.Januar 2021)
Die Landesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verlängert und in einigen Punkten konkretisiert. Die neue Verordnung tritt am 23. Januar in Kraft und gilt bis 14. Februar.
– Maskenpflicht: Man braucht eine medizinische Maske beim Einkaufen, im ÖPNV, im Fahrstuhl und während der der erlaubten körpernahen Dienstleistungen. Außerdem müssen medizinische Masken in Betriebs- und Arbeitsstätten, sowie öffentlichen Verwaltungsgebäuden getragen werden.
– Kita: In Landkreisen und kreisfreien Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von 300 und mehr werden die Kitas geschlossen und nur noch Notbetreuung für bestimmte Berufsgruppen angeboten.
– Kita und Hort: Eltern, die während des Lockdown keine oder weniger als 50 Prozent ihrer vertraglichen Betreuungszeit nutzen und dies schriftlich mit der Kita festgehalten haben, müssen keine oder nur die hälftigen Kitakosten zahlen. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die dazugehörige Richtlinie ist in der Abstimmung und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
– Schule: Grundsätzlich findet bis zum 14.2. kein Präsenzunterricht statt, außer für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“.
Masken helfen. Je besser eine Maske ist, desto hilfreicher ist sie. Deswegen wurde die Verordnung konkretisiert und an besonders sensiblen Orten ist vorgeschrieben, eine medizinische Maske zu tragen. Diese Maßnahme ist auch deswegen wichtig, weil die bekannte und mittlerweile in Deutschland angekommene britische Mutation des Corona-Virus, wesentlich ansteckender ist.
Als medizinische Maske gelten die Masken, die entweder den Anforderunqen an eine CE-qekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske mit der Norm DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) entsprechen oder eine FFP2-Maske mit einer CE-Kennzeichnunq mit 4-stelliger Nummer der notifizierten Stelle). Als FFP2-Maske gilt auch eine Maske des Tvps KN 95. Eine FFP2-Maske ist nur ohne Ausatemventil zulässig.
Folgende Maßnahmen wurden verlängert:
Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.
Die Landkreise und kreisfreien Städte (Jugendämter) prüfen und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung oder – nach Übertragung der Aufgabe – kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden. Freien Trägern von Kindertagesstätten und anderen Stellen darf die Entscheidung über die Aufnahme in die Notbetreuung nicht übertragen werden.
Das Corona-Virus hat Brandenburg in den letzten Monaten stark verändert. Nach wie vor gilt: Würde das Virus sich ungebremst vermehren, würden unsere medizinischen Systeme überfordert. Um das zu verhindern, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden. Diese Maßnahmen haben Folgewirkungen, die abgefedert werden. Wir stellen Ihnen hier wichtige Informationen und Ansprechpartner zusammen, damit Sie auf dem Laufenden sind und die Hilfe finden, die sie benötigen.
Das Land Brandenburg hat eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.
Für allgemeine Fragen steht Ihnen ein Bürgertelefon Montags bis Freitags von 09 - 17 Uhr unter 0331 8665050 zur Verfügung. Das Corona-Bürgertelefon der Landesregierung ist ab Juli am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Alle Informationen werden auch zentral unter www.corona.brandenburg.de aufbereitet. Die Verbraucherzentrale berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Verbraucherrecht.
Geschäfte sind geöffnet – Es gilt jedoch die Maskenpflicht.
In allen Bereichen gilt der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter. Im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr gilt zusätzlich eine Maskenpflicht. Mund und Nase müssen mit einer Maske oder behelfsweile Tuch oder Schal verdeckt sein.
Aktuelles von der Bundesregierung
Informieren Sie sich hier über neue Regeln, Maßnahmen und Tipps der Bundesregierung.
Hier geht es zu den Leitlinien im Kampf gegen die Corona Epidemie.
Wichtige Telefonnummern
Hilfe für Ihre Gesundheit
Infos zu Corona: Hygieneregeln, wie breitet es sich aus etc. bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Fachinformationen und Fallzahlen vom Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Informationen vom Gesundheitsministerium Brandenburgs mit Hotline-Telefonnummern und diversen weiteren Links:
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Corona-Virus wird großen Einfluss auf Wirtschaft und Arbeit haben. Während einige Arbeitnehmer_innen sehr viel arbeiten müssen, weil sie in strategisch wichtigen Bereichen tätig sind, werden andere kaum noch gebraucht. Einige können ihre Arbeit im Homeoffice erledigen. Doch welche Rechten und Pflichten habe ich in den nächsten Wochen? Wer hilft und wo kann ich mich hinwenden, wenn ich nicht weiterweiß. Hier finden Sie Antworten:
Hilfe für Unternehmen
Der Schutzschild der Bundesregierung für betroffene Wirtschaftsunternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf
Das Brandenburger Wirtschaftsministerium zu Corona-bedingten Fragen:
https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de
Wie und wo erhalte ich als Unternehmerin oder Unternehmer in Brandenburg Hilfe? Bei der Wirtschaftsförderung:
https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen
Informationen für Eltern, Schüler und Studenten
Die Kitas werden ab 15. Juni die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, in den Regelbetrieb zu kommen. Hierfür wird derzeit im Gesundheitsministerium der „Rahmenhygieneplan Kitas“ überarbeitet und angepasst. Für Kinder, die die Kita bisher nicht besucht haben und die ab der kommenden Woche wieder betreut werden, müssen Eltern für Juni keine Kitabeiträge zahlen.
Regulärer Schulbetrieb
Die Schulen haben Voraussetzungen geschaffen,um jetzt nach den Sommerferien flächendeckend einen regulären Schulbetrieb gehen zu können. Grundsätzlich soll jeden Tag Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Ein Mindestabstand von 1.50 Meter als generelle Vorgabe ist nicht mehr vorgesehen. Dafür gilt im Schulgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund/Nasenbedeckung. Währed des Unterrichts kann die Mund/Nasenbedeckung abgelegt werden.
Eine Woche vor Beginn der Sommerferien werden die Schulen über die Rahmenbedingungen der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes mit Beginn des Schuljahres 2020/21 informiert. Jede Schule muss für den Fall der zeitweisen Schließung der Schule oder einzelner Klassen aufgrund von Infektionen ein Notfallkonzept erarbeiten.
Ab sofort finden Sie unter dem Link https://www.mbjs-coronainfos.de/ gebündelte Fachinformationen zu Corona zu den Themen Kindertagesbetreuung, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Leistungen und Angebote für Familien und junge Menschen sowie zur Weiterbildung.
Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Schule. Der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern wurde fortgeführt.
Gute Nachrichten für alle ABC-Schützen: Einschulungsfeiern sind wieder erlaubt. Auch für das wichtige Abschlussfest in der Kita gibt es grünes Licht. Das Zuckertütenfest kann stattfinden. Denn Feste an Schulen sind zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Für Innenräume sind sie hier weiterhin untersagt.
Eine Notbetreuung steht für alle Kinder zur Verfügung, bei denen beide Sorgeberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Welche Eltern haben Anspruch auf Notfallbetreuung in Kitas und andere Fragen beantwortet das Brandenburger Bildungsministerium:
Beschäftigten aus folgenden Bereiche können auf die Notbetreuung zurückgreifen:
Über die konkrete Notfallbetreuung, zum Beispiel in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten wird, entscheiden die Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Absprache mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in eigener Verantwortung.
Universitäten und Hochschulen bleiben vorerst geschlossen. Vorlesungen werden, sofern möglich online abgehalten. Alle Studierenden können ihr Ticket vom Wintersemster weiter nutzen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemster gilt das Ticket bis zum 31.Mai 2020. Hier: Weitere Informationen zu finanzieller Unterstützung!
Hilfe für Steuerzahlende
Die Finanzämter Brandenburgs können für den Publikumsverkehr geschlossen sein. Aber die Finanzämter arbeiten in dieser Zeit natürlich weiter. Das heißt, jede und jeder kann seine steuerlichen Angelegenheiten in dieser Zeit klären. Es empfiehlt sich die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Es können aber auch per Telefon, Fax oder Brief Steuerangelegenheiten ausgetauscht werden zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt.
Beim Finanzamt kann eine zinslose Steuerstundung beantragt werden. Das Formular finden Sie hier.
Die elektronische Steuererklärung gibt man unter „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ein und ab. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.
Steuer-Formulare können elektronisch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden: https://www.formulare-bfinv.de/
Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann sich telefonisch an sein zuständiges Finanzamt wenden, das dann die Formulare in diesen Ausnahmefällen zusendet.
Information für Reisende
Informieren Sie sich bitte über Reisebeschränkungen des Auswärtigen Amtes!
Was die Grenzkontrollen anbelangt, informiert die Seite des Bundesinnenministeriums:
Über internationale Reisen und insbesondere Fragen, wenn Deutsche im Ausland in Quarantäne geraten sind, informiert das Außenamt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Verbraucherrechte bei Urlaubsreisen bzw. ihrer Absage:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Anweisungen auf den Internetseiten der Landkreise, sowie der regionalen Städte und Gemeinden.
Mein Wahlkreisbüro ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Büroleiter:
Jörg Schmidt
Email:
buero.katja.poschmann@mdl.brandenburg.de
katja.poschmann@spd-fraktion.brandenburg.de
Adresse Landtagsbüro:
Alter Markt 1, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 966 1361
Adresse Wahlkreisbüro:
Berliner Straße 3a, 14712 Rathenow
Telefon: 03385 / 51 92 700
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