
Wenn das Gesundheitssystem belastet ist, gilt in der Gastronomie 2G+ (Geimpfte und Genesene müssen beim Gaststättenbesuch aktuelle Testergebnisse oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen). 2G+ wird aufgehoben wenn die Belastung für das Gesundheitssystem zurück geht. Dafür darf die landesweite 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für 7 Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 6 nicht mehr überschreiten und der Anteil COVID-19-Patienten an den landesweit tatsächlich betreibbaren Intensivbetten muss den Schwellenwert von 10 Prozent unterschreiten.
Im öffentlichen Nahverkehr muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Nach den Winterferien müssen auch Kinder in Kitas zwei Mal die Woche getestet werden. Außerdem gilt nun auch eine verkürzte Quarantänepflicht.